Vereins-Statuten

Vereinsstatuten

  1. Name und Sitz

Unter dem Namen „Club d’Or“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Bern.

  1. Zweck

Der Verein bezweckt:

  • Die Fussballabteilung des BSC Young Boys und hier insbesondere den Nachwuchs moralisch und finanziell zu unterstützen;
  • die gesellschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen unter den Mitgliedern zu pflegen;
  • für die Mitglieder Anlässe gesellschaftlicher, kultureller und sportlicher Art zu organisieren.
  1. Mittel

Zur Verfolgung des Vereinszwecks verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder.

  1. Mitgliedschaft

Es bestehen 3 Kategorien von Mitgliedern:

A. Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen sein. Die Mitgliedschaft setzt die Zugehörigkeit zur Valiant Lounge oder einem anderen Business-Club im Stade de Suisse voraus. Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

B. Mitglied des Vereins können natürliche Personen bleiben, welche selber als Privatperson oder als Vertreter einer juristischen Person Mitglied gemäss Kategorie A waren und weiterhin im Besitz einer Jahreskarte bei YB sind.

Wer Mitglied des Vereins bleiben möchte, hat dies dem Vorstand vor der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung schriftlich oder mündlich mitzuteilen. Der Vorstand prüft entsprechende Gesuche und stellt an der Mitgliederversammlung einen Antrag, über welchen die Mehrheit der anwesenden Mitglieder entscheidet.

C. Ehren- und Freimitglieder, welche vom Vorstand vorgeschlagen werden. Über den Vorschlag entscheidet die Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

Die Vereinsmitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an sämtlichen Anlässen des Club d’Or. Bei Anlässen mit Begleitung gilt folgende Regelung:

Kat. A: pro Mitgliedschaft 1 Person mit einer zusätzlichen Person, bei mehreren Mitgliedschaften beschränkt auf max. 4 Personen

Kat. B: 1 Person mit einer zusätzlichen Person (max. 2 Personen)

Kat. C: Ehren- oder Freimitglied mit einer zusätzlichen Person (max. 2 Personen)

  1. Mitgliederbeitrag

Die Mitgliederbeiträge für die Kategorien A + B werden jährlich durch die Mitgliederver-sammlung (Ziff. 8) festgesetzt.

  1. Erlöschen der Mitgliedschaft

Der Austritt kann durch schriftliche Erklärung an den Präsidenten auf Ende des Vereinsjahrs (Ziff. 13) erfolgen.

Ein Mitglied kann jederzeit ohne Grundangabe aus dem Club d’Or ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann diesen innert 30 Tagen nach Zustellung mittels Rekurs an die ordentliche Mitgliederversammlung weiterziehen.

Wird ein Mitglied ausgeschlossen, weil es trotz schriftlicher Mahnung seine finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllt hat, ist der Ausschluss endgültig und es steht dem Ausgeschlossenen kein Rekursrecht zu.

  1. Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  1. Die Mitgliederversammlung
  2. Der Vorstand
  3. Die Rechnungsrevisoren
  1. Die Mitgliederversammlung

Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich innerhalb von vier Monaten nach Schluss des Vereinsjahrs statt.

Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder spätestens drei Wochen zum Voraus schriftlich eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste. Die Einladung kann auch per E-Mail erfolgen.

Die Mitgliederversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben:

  1. Wahl bzw. Abwahl des Präsidenten und der Mitglieder des Vorstandes sowie der Rechnungsrevisoren
  2. Festsetzung und Änderung der Statuten sowie Genehmigung von Reglementen
  3. Abnahme des Berichtes des Präsidenten, der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes
  4. Beschluss über das Jahresbudget
  5. Festsetzung des Mitgliederbeitrages
  6. Beschlussfassung über die Aufnahme von Mitgliedern gemäss Ziff. 4B der Statuten
  7. Beschlussfassung über die Aufnahme von Ehren- und Freimitgliedern gem. Ziff. 4C der Statuten
  8. Behandlung der Ausschlussrekurse
  9. Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Liquidation des Vereinsvermögens

An der Mitgliederversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder. Einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder bedarf es für die Festsetzung und Änderung der Statuten sowie für die Abwahl des Präsidenten und der Mitglieder des Vorstandes. Für die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Liquidation des Vereinsvermögens bedarf es einer Mehrheit von drei Vierteln aller Mitglieder. Für die Aufnahme von Ehren- und Freimitgliedern ist Einstimmigkeit erforderlich.

Über die von der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse und Wahlen ist ein Protokoll zu führen.

  1. Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten und mindestens zwei Mitgliedern. Er wird auf zwei Jahre gewählt und ist wieder wählbar.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Ein Beschluss ist zustande gekommen, wenn ihm die Mehrheit der anwesenden Mitglieder zustimmt. Der Präsident stimmt mit; im Falle der Stimmengleichheit zählt die Stimme des Präsidenten doppelt.

Beschlüsse können auch auf dem Korrespondenzweg gefasst werden. Diese Beschlüsse sind ebenfalls zu protokollieren.

Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen. Er führt die laufenden Geschäfte und ist zuständig für die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Er beruft die Mitgliederversammlung ein und entscheidet über die Aufnahme und den Ausschluss von Vereinsmitgliedern.

  1. Die Revisoren

Die Mitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsrevisoren, welche die Buchführung kontrollieren und jährlich zu Handen der Mitgliederversammlung einen schriftlichen Bericht erstatten. Die Revisoren werden alle zwei Jahre gewählt und sind wieder wählbar.

  1. Unterschrift

Der Verein verpflichtet sich durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.

  1. Haftung

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

  1. Vereinsjahr

Das Vereinsjahr dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember.

  1. Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins erfolgt gemäss Art. 76 ff ZGB. Siehe auch Ziff. 8 hiervor.

  1. Inkrafttreten

Die komplett überarbeiteten Statuten wurden an der Mitgliederversammlung vom 8. März 2013 genehmigt und in Kraft gesetzt, mit Aenderungen an der Mitgliederversammlung vom 10. März 2017 und Inkrafttreten ab 1. Januar 2018.

Club d’Or

Der Präsident:
sign. Jürg Hunziker

Der Protokollführer:
sign. Paul Luder